Energiegemeinschaft Gumpoldskirchen
EEG Gumpoldskirchen – erneuerbarer Strom vom Ort für den Ort
EEG Gumpoldskirchen – erneuerbarer Strom vom Ort für den Ort
EEG Gumpoldskirchen – erneuerbarer Strom vom Ort für den Ort
Aktuelles und Eckdaten
Ø Momentaner Preis (05/2026): 10,5 Cent/kWh
Ø jährlicher Mitgliedsbeitrag von 25 € (pro Zählpunkt), der die Verwaltungskosten des Zählpunkts und die Bankgebühren deckt
Ø Um bis zu 28% reduzierte Netzgebühren für Strom aus der Energiegemeinschaft
Ø Entfall der Elektrizitätsabgabe und des EAG-Förderbeitrags auf gemeinschaftlich genutzten Strom
Organisation und Ziele
Die EEG Gumpoldskirchen wurde Anfang 2024 als gemeinnütziger Verein von der Gemeinde gegründet und hat im Juli 2024 mit dem Austausch von Strom begonnen.
Ziele der EEG sind der gemeinschaftliche Ausbau, die Produktion, Speicherung, der Verbrauch und Verkauf von lokal erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen. Die EEG fördert die regionale Wertschöpfung, senkt Energiekosten durch geteilte Nutzung und trägt aktiv zur Energiewende sowie zum Klimaschutz bei. Der gemeinnützige Charakter steht dabei im Vordergrund.
Vorteile
Durch die Ziele entstehen Vorteile:
Ø Gemeinschaftliche Nutzung: Erzeuger und Verbraucher schließen sich zusammen, um lokal erzeugten Strom (meist Photovoltaik) effizient zu nutzen.
Ø Nachhaltigkeit: Förderung von 100% erneuerbarer Energie, um den Umstieg auf ein treibhausgasneutrales System zu beschleunigen.
Ø Regionale Autonomie: Nutzung regionaler Ressourcen statt Abhängigkeit von überregionalen Stromlieferanten, denn in der regionalen EEG wird Strom über das Umspannwerk (Mittelspannungsnetz) geteilt und der Strom bleibt in der Region und entlastet überregionale Netze.
Ø Kosteneffizienz: Durch direkten Verbrauch des lokalen Stroms können Netzkosten und Steuern gespart werden, was zu günstigeren Strompreisen für Mitglieder führt.
Ø Netzentlastung: Durch den Ausbau von Speichern und den direkten Verbrauch vor Ort werden die lokalen Stromnetze entlastet.
Organisation
Organe des Vereins
Ø Der Vorstand (Stand 2025)
Obmann Christoph Reisacher
Obmann Stv. Maria von Balthazar
Schriftführer Christian Tschirk
Schriftführer Stv. Kurt Kopf
Kassier Patrick Pauer
Kassier Stv. Andreas Zinner
Ø Rechnungsprüfer Tilman Voss und Ernst Spitzbart
Ø Die Generalversammlung aller Mitglieder findet einmal pro Jahr statt.
Energietechnischer Fachkreis (in Gründung): Mitglieder beraten Mitglieder
Preissetzung durch den Vorstand
Die E-Control veröffentlicht regelmäßig den Marktpreis als Richtwert für Strom. Dieser Wert ist die Basis für den Tarif der EEG Gumpoldskirchen. Der Vorstand trifft sich regelmäßig und benutzt die E-Control Marktpreis als Ausgangspunkt für die Preissetzung.
Bei der EEG wird die USt nur auf die Netzentgelte berechnet, nicht auf den Energiepreis (Kleinunternehmerregelung § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Durch die reduzierten Netzentgelte und dem Wegfall von Abgaben wird der Gesamtenergiepreis der EEG günstiger als bei einem regulären Anbieter.
Mitgliedschaft
Es fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 25 € an, der die Verwaltungskosten der Zählpunkte durch die EZN und die Bankgebühren deckt.
Der Betritt zum Verein ist jederzeit möglich. Der Austritt aus dem Verein muss unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monate (vgl. § 76 Abs. 1 ElWOG 2010) erfolgen.
Achtung: die Abmeldung eines Zählpunktes kann jeweils nur zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen! Die Abmeldung eines Zählpunktes entspricht nicht dem Austritt aus dem Verein!
Abrechnung
Quartalsweise Verrechnung des getauschten Stroms. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein auf Basis deines tatsächlichen Verbrauchs bzw. deiner Einspeisung. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Dadurch bleiben die Verwaltungskosten gering.
Wichtig zu wissen:
Ø Teilversorgung aus der EEG: Eine Energiegemeinschaft kann Sie nicht zu 100 % mit Strom versorgen. Der Strom stammt aus Photovoltaik-Anlagen, die nur bei Tageslicht Energie erzeugen. Nachts und an bewölkten Tagen beziehst du weiterhin Strom von deinem regulären Anbieter.
Ihre Mitgliedschaft in der EEG Gumpoldskirchen ist daher immer zusätzlich zu Ihrem Vertrag mit Ihrem Stromanbieter.
Sie erhalten immer zuerst Strom aus der Energiegemeinschaft – sofern Überschüsse vorhanden sind. Erst danach beziehen Sie automatisch Strom von dem regulären Anbieter. Eine 100%ige Versorgung ist jederzeit sichergestellt.
Ø Für die Teilnahme ist ein Smart Meter erforderlich.
Der Weg zu Ihrer Mitgliedschaft
Interessensbekundung und Anmeldung unter: Energiegemeinschaften - egon
Für weitere Informationen oder detaillierte Fragen wenden Sie sich bitte an die EEG Gumpoldskirchen unter: eeggumpi@gumpoldskirchen.at
Die Abwicklung erfolgt über die EZN (Energiezukunft NÖ), wo Sie auch weitere Informationen erhalten: www.ezn.at und E-Mail: support@ezn.at
Strom lokal produzieren und lokal verbrauchen – die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft macht es möglich
In der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird der Strom im Ort automatisch untereinander geteilt.
Jeder kann mitmachen!
Es soll der im Ort erzeugte Strom auch gleich verwendet werden. Also egal ob Haushalt oder Gewerbe, mit oder ohne eigener Stromerzeugung, wie zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage, alle können mitmachen.
Wie geht das?
Produzieren die einen TeilnehmerInnen gerade mehr Strom, als sie verbrauchen, so wird dieser automatisch auf die anderen TeilnehmerInnen der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft aufgeteilt und bleibt so im Ort.
Wenn zum Beispiel am Vormittag der Sonnenstrom aus der Photovoltaikanlage nicht vollständig verbraucht wird, wird damit die Volksschule oder der Kindergarten versorgt. Das passiert ganz automatisch, wenn die Intelligenten Messgeräte (Smart Meter) vom Netzbetreiber bereits eingebaut sind.
Wie kann ich mitmachen?
Sie können sich gleich hier als TeilnehmerIn der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft vormerken. Dafür geben Sie Ihre vollständige Adresse, ihre Kontaktinformationen und ein paar Informationen zu Ihrem Stromverbrauch und/oder Ihrer Stromerzeugung ein.
Passt Ihre Adresse in das Gebiet der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft, dann erhalten Sie einen Beitrittsvertrag, in dem die Statuten und Strompreise der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft festgelegt sind. Nachdem Sie damit der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft beigetreten sind, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer herkömmlichen Stromrechnung eine Abrechnung Ihrer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft.
Das war’s auch schon!
Bitte geben Sie hier Ihre E-Mailadresse an, damit Ihnen der Link zur Interessensbekundung zur Energiegemeinschaft geschickt werden kann. Um Ihre Interessensbekundung abzuschließen, folgen Sie anschließend dem zugesandten Link.