Energiegemeinschaft
Hochneukirchen-Gschaidt
Hauptstraße 26
2852 Hochneukirchen
02648/20206
marktgemeinde@hochneukirchen-gschaidt.at
Rechtsform: Verein
ZVR-Zahl: 1785911342
Energiegemeinschaft
Hochneukirchen-Gschaidt
Hauptstraße 26
2852 Hochneukirchen
02648/20206
marktgemeinde@hochneukirchen-gschaidt.at
Rechtsform: Verein
ZVR-Zahl: 1785911342
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Energiegemeinschaften sind ein Verbund an Energieproduzenten und Energieverbrauchern zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Energie mit mindestens zwei Teilnehmern. Jene, die überschüssige Energie produzieren, können diese an Verbraucher in der Nachbarschaft verkaufen. Den Preis für die Energie definiert die Energiegemeinschaft selbst. Die Mitglieder unterstützen sich durch faire Preise gegenseitig und schaffen gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz.
Der Energiepreis (Arbeitspreis) in der Energiegemeinschaft Hochneukirchen-Gschaidt beträgt aktuell 8 ct/kWh für bereitstellende Mitglieder und 11 ct/kWh für beziehende Mitglieder. Die Energiegemeinschaft Hochneukirchen-Gschaidt nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UstG in Anspruch - das heißt, dass auf der Rechnung/Gutschrift keine Steuer ausgewiesen ist. Wenn Sie die Preise daher mit Ihrem bestehenden Energielieferanten oder -abnehmer vergleichen möchten, müssen Sie bei diesem den Bruttopreis inkl. USt. als Vergleichswert heranziehen. Die Preise können in unregelmäßigen Abständen - je nach Preisentwicklung am Markt - angepasst werden.
Die Gemeinschaft hebt weder ein Administrationsentgelt noch eine Beitrittsgebühr ein. Weiters gibt es auch keinen Grund-/Pauschalpreis. Die Deckung der Administrationskosten erfolgt durch die Spreizung zwischen Einspeise- und Verbrauchspreis.
Abrechnungszeitraum ist quartalsweise.
Muss ich meinen Energieanbieter kündigen und habe ich dann keinen Strom wenn die Energiegemeinschaft nichts liefert?
Nein, das ist der nächste Vorteil einer Energiegemeinschaft. Egal, ob Energieproduzent oder Energieverbraucher, Sie haben weiterhin Ihre Stromverträge mit dem Anbieter Ihrer Wahl. Die Energiegemeinschaft wird aber vorrangig behandelt und sobald überschüssiger Strom produziert wird, erhalten die Mitglieder diesen. Produziert die Energiegemeinschaft keinen Strom, weil z.B. in der Nacht die Photovoltaikanlage keine Energie liefert, so bezieht man den Strom wie gewohnt vom bisherigen Vertragspartner.
Die einzige Voraussetzung ist ein Smart Meter, den mittlerweile nahezu alle Haushalte erhalten haben.
Für wen ist eine Energiegemeinschaft interessant?
Für TeilnehmerInnen, die überschüssigen Strom einspeisen wollen und jene, die zu diesem Zeitpunkt Strom brauchen. So können Schulen, Gemeinde und Kindergarten vom überschüssigen Photovoltaikstrom am Vormittag profitieren, während die meisten Haushaltsproduzenten arbeiten sind. Oder beim Kochen zu Mittag, wenn die meiste Sonne scheint, wird der Strom vom Nachbarn in meiner Küche verbraucht. Selbst für Personen die eine Photovoltaik haben, kann der Überschuss anderer TeilnehmerInnen die eigenen Spitzen, z.B.: beim Laden des e-Autos, abgleichen und für günstigeren Strom sorgen.
Die Energiegemeinschaft Hochneukirchen-Gschaidt ist eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. In dieser bezahlen Sie für den gehandelten Strom 28% weniger an Netzgebühren. Nähere Infos zu den Modellen von Energiegemeinschaften finden Sie hier.
Die lokale oder regionale Unterscheidung bedeutet unterschiedliche Netznutzungen und daher unterschiedliche Netzkosten-Reduktionen für den Strom aus der EG. Diese Reduktionen sind im Benefit-Tool unter Punkt 3 “EEG wirtschaftliche Vorteile” mit der Angabe des Netzgebietes des jeweiligen Bundeslands ersichtlich: Benefit Tool - Erneuerbare Energiegemeinschaft.
Vereinsmitgliedschaft und Kündigungsfristen
Durch den Beitritt zur Energiegemeinschaft werden Sie auch gleichzeitig Mitglied des Vereins. Der Austritt aus der Energiegemeinschaft und damit einhergehend die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.
Bei einer Änderung der Preise für bereitstellende bzw. beziehende Mitglieder besteht jeweils ein Sonderkündigungsrecht für drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung mit Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Preises. Änderungen der Preise müssen den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung elektronisch zur Kenntnis gebracht werden.
Hier geht's zu den Vereinsstatuten.
Strom lokal produzieren und lokal verbrauchen – die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft macht es möglich
In der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird der Strom im Ort automatisch untereinander geteilt.
Jeder kann mitmachen!
Es soll der im Ort erzeugte Strom auch gleich verwendet werden. Also egal ob Haushalt oder Gewerbe, mit oder ohne eigener Stromerzeugung, wie zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage, alle können mitmachen.
Wie geht das?
Produzieren die einen TeilnehmerInnen gerade mehr Strom, als sie verbrauchen, so wird dieser automatisch auf die anderen TeilnehmerInnen der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft aufgeteilt und bleibt so im Ort.
Wenn zum Beispiel am Vormittag der Sonnenstrom aus der Photovoltaikanlage nicht vollständig verbraucht wird, wird damit die Volksschule oder der Kindergarten versorgt. Das passiert ganz automatisch, wenn die Intelligenten Messgeräte (Smart Meter) vom Netzbetreiber bereits eingebaut sind.
Wie kann ich mitmachen?
Sie können sich gleich hier als TeilnehmerIn der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft vormerken. Dafür geben Sie Ihre vollständige Adresse, ihre Kontaktinformationen und ein paar Informationen zu Ihrem Stromverbrauch und/oder Ihrer Stromerzeugung ein.
Passt Ihre Adresse in das Gebiet der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft, dann erhalten Sie einen Beitrittsvertrag, in dem die Statuten und Strompreise der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft festgelegt sind. Nachdem Sie damit der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft beigetreten sind, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer herkömmlichen Stromrechnung eine Abrechnung Ihrer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft.
Das war’s auch schon!
Bitte geben Sie hier Ihre E-Mailadresse an, damit Ihnen der Link zur Interessensbekundung zur Energiegemeinschaft geschickt werden kann. Um Ihre Interessensbekundung abzuschließen, folgen Sie anschließend dem zugesandten Link.