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Energiegemeinschaft Harmannsdorf-Obergänserndorf-Hetzmannsdorf

Regionaler Strom für alle Gemeindebürger

Die regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft „Energiegemeinschaft Harmannsdorf–Obergänserndorf–Hetzmannsdorf“ ist eine Initiative der Marktgemeinde Harmannsdorf. Unter der Leitung von Bürgermeister Alexander Raicher ermöglicht die Gemeinschaft ihren Mitgliedern den direkten Austausch von Strom.

Die Gründung einer weiteren Energiegemeinschaft parallel zur Energiegemeinschaft Sonnenkraft Kreuzenstein (Gemeinschaftsprojekt der Gemeinden Harmannsdorf und Leobendorf) ist den Versorgungsgrenzen der Umspannwerke in der Region geschuldet.

Die Katastralgemeinden Hetzmannsdorf und Obergänserndorf sind am Umspannwerk (UW) Mistelbach angeschlossen und können daher gesetzlich nicht an der Energiegemeinschaft Sonnenkraft Kreuzenstein teilnehmen, da diese im Netzbereich des Umspannwerks Korneuburg/West liegt.

Eine genaue Übersicht über Ihren eigenen Umspannwerksanschluss finden Sie unter Versorgungsgebiete für Energiegemeinschaften.

Sollten Sie am Umspannwerk Korneuburg/West angeschlossen sein, bitten wir Sie, sich unter Energiegemeinschaften - egon für die Energiegemeinschaft Sonnenkraft Kreuzenstein zu registrieren.

Die Konditionen sind bei beiden Gemeinschaften identisch.

Neben der Stärkung der regionalen Wertschöpfung sowie der Versorgung der Region mit erneuerbarer, lokal erzeugter Energie bietet die Energiegemeinschaft auch finanzielle Vorteile. Dazu zählen reduzierte Netzgebühren, steuerliche Begünstigungen sowie attraktive Konditionen für Einspeisung und Strombezug.

wappen-energiegemeinschaft

Konditionen

  • Energiepreis Bezug: 8 ct/kWh (exkl. USt)
  • Vergütung Einspeisung: 6 ct/kWh
  • Administrationskostenbeitrag: 0,5 €/Monat und Zählpunkt (exkl. USt)
  • Reduktion der Netzgebühren (Arbeitspreis in ct/kWh) bei Bezug aus der Energiegemeinschaft um 28 %
  • Bei Strombezug aus der Energiegemeinschaft entfallen der Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie die Elektrizitätsabgabe vollständig und dauerhaft

Da die Energiegemeinschaft nicht zu jeder Viertelstunde eine vollständige Abnahme bzw. Bereitstellung von Strom gewährleisten kann, ist weiterhin ein gültiger Einspeise- und/oder Bezugsvertrag mit einem externen Energieversorger erforderlich. Die Wahl des Energieversorgers bleibt den Mitgliedern frei.

Teilnahmefristen

  • Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt laufend und monatlich nach Unterzeichnung aller Beitrittsdokumente (eine unverbindliche Interessensbekundung ist erforderlich)
  • Beendigung der Teilnahme mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich

Teilnahmeregion

Zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft sind alle Haushalte und Betriebe eingeladen, die am Umspannwerk Mistelbach angeschlossen sind. Besondere Einladung geht an alle BürgerInnen und Betriebe der Katastralgemeinden:

  • Obergänserndorf
  • Hetzmannsdorf

Hinweise Gemeinnützigkeit:

Der Verein Energiegemeinschaft Harmannsdorf–Obergänserndorf–Hetzmannsdorf verfolgt gemeinnützige Ziele stellt jedoch nicht nach Bundesabgabenordnung einen gemeinnützigen Verein dar.

Interessensbekundung EEG Harmannsdorf-Obergänserndorf-Hetzmannsdorf

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mailadresse an, damit Ihnen der Link zur Interessensbekundung zur Energiegemeinschaft geschickt werden kann. Um Ihre Interessensbekundung abzuschließen, folgen Sie anschließend dem zugesandten Link.

Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitungen sowie zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Übertragbarkeit finden sich auf www.e-gon.at/datenschutz/. *

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